Logo FSFF - Startseite





Grußwort und Informationen


Ehrengast Michael Verhoeven


Special Guest Karl Markovics


Prominente Gäste auf dem Fünf Seen Filmfestival


Internationale Filmemacher auf dem Fünf Seen Filmfestival


Uraufführungen, internationale Premieren, Deutschlandpremieren, Bayernpremieren


Fokus Drehbuch - einzigartig in Deutschland


7 Räume 7 Künste


Gastländer Québec & Taiwan, Partnerland Indien


Filmgespräch am See: Realität und Fiktion – Verfilmte Zeitgeschichte(n)


   

Wettbewerbsregularien des Fünf Seen Filmfestivals

1) Das Ziel des Fünf Seen Filmfestivals (FSFF) ist es, dem Film in all seinen Formen, als Kunst und als Unterhaltung, Öffentlichkeit und Unterstützung zu verschaffen, ihn im Sinne eines Kinos der Vielfalt, Innovation, des Engagements und insbesondere der Qualität zu fördern und zu würdigen.

2) Drei ehrenamtliche Jurys, bestehend aus fünf Persönlichkeiten aus den Bereichen Film, Kino, Kultur, Publizistik und öffentlichem Leben, die weder an am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen beteiligt sind, noch ein Interesse an deren Vertrieb haben, vergeben den FÜNF SEEN FILMPREIS, den FÜNF SEEN DOKUMENTARFILMPREIS, den HORIZONTE FILMPREIS und den PERSPEKTIVE FILMPREIS. Der/Die jeweilige RegisseurIn der Siegerfilme erhält das Preisgeld.

3) Beim Wettbewerb "Fünf Seen Filmpreis" werden zwei Preise vergeben: FSFF- bester Film sowie FSFF- bestes Drehbuch.

4) Zugelassen zur Sektion "Fünf Seen Filmpreis" sind internationale Spielfilme ab 70 Minuten Länge mit deutscher, österreichischer oder Schweizer Beteiligung oder mit Beteiligung eines der jeweiligen Gastländer des FSFF, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei Jahre unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte.

5) Zugelassen zur Sektion "Fünf Seen Dokumentarfilmpreis" sind Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion ab 70 Minuten, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte.

6) Zugelassen zur Sektion "Horizonte Filmpreis" sind internationale Spiel- und Dokumentarfilme mit dem Schwerpunkt auf Filme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion ab 70 Minuten, die sich in besonderem Maße um Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und stimmiges Zusammenleben zwischen Mensch, Tier und Natur verdient machen und diese Ziele in eindrucksvoller Form filmisch darstellten.

7) Zugelassen zur Sektion "Perspektive Junges Kino Filmpreis" sind Spielfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion ab 70 Minuten, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als zwei unterschreitet und bei denen noch keine Kino- oder Fernsehauswertung erfolgte. Darüber hinaus muss es sich um das erste oder zweite Werk eines Filmschaffenden handeln. Dieser Nachwuchsfilmpreis soll dessen Kreativität, Innovation und Engagement im Umgang mit seinem Medium fördern.

8) Die Sektion "Fünf Seen Kurzfilmpreis" teilt sich in zwei Bereiche auf:
Zur Sektion "Goldenes Glühwürmchen" sind Spiel- und Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion mit einer Länge bis zu 20 Minuten zugelassen.
Zur Sektion "Short Plus" sind Spiel- und Dokumentarfilme aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und angrenzenden Ländern der Alpenregion mit einer Länge von 20 bis 60 Minuten zugelassen.
Die Gewinner beider Bereiche werden durch eine Publikumsabstimmung entschieden.

9) Der Stichtag für die Einreichung ist der 31. März des Festivaljahres. In besonderen begründeten Fällen können nach Ermessen der Festivalleitung auch verlängerte Fristen gewährt werden.

10) Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Festivalleitung unter Maßgabe der vorliegenden Wettbewerbsregularien und des Selbstverständnisses des FSFF.

11) Die Sitzungen der Jurys leiten die von der Festivalleitung bestimmten „Vorsitzenden der Jurys“.
Als Preisträger werden in der abschließenden Jury-Sitzungen nach eingehender Beratung und Austausch durch Abstimmung unter den Mitgliedern der Jury diejenigen Filme bestimmt, die jeweils die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Sollte dies zunächst nicht der Fall sein, so ist das Verfahren der Stichwahl anzuwenden.
Die Vorsitzenden der Jurys informieren die Festivalleitung über die Gewinner der verschiedenen Preise und verleihen diese unter persönlicher Anwesenheit der Preisträger bei der offiziellen Preisverleihung.

12) Gewinnerfilme des FSFF dürfen und sollten in ihren Vermarktungs- und Werbematerialien das Signet des FSFF mit entsprechendem Zusatz führen.