Der systematische Massenmord in den Konzentrationslagern des NS-Regimes fand nicht durch einzelne, wenige Täter statt, sondern nur durch die Unterstützung von tausenden Mittätern. Lange konnte die deutsche Justiz dieser historischen Tatsache nicht gerecht werden. Durch Generalstaatsanwalt Fritz Bauer wurden bei den Frankfurter Auschwitz Prozessen 1963 zum ersten Mal Angeklagte für Beihilfe zum Mord vor ein deutsches Gericht gebracht. Doch schon damals kam es, trotz umfassender Erkenntnisse, nicht zu einer Prozessflut – im Gegenteil: die Strafverfolgung von NS-Verbrechern nahm sogar ab. Rund 60 Jahre später findet Fritz Bauers Erbe nun Anwendung.