Wettbewerbsregularien des Fünf Seen Filmfestivals
1) Das Ziel des Fünf Seen Filmfestivals (FSFF) ist es, dem deutschsprachigen Nachwuchsfilm in all seinen Formen, als Kunst und als Unterhaltung, Öffentlichkeit und Unterstützung zu verschaffen, ihn im Sinne eines Kinos der Vielfalt, Innovation, Engagement und insbesondere der Qualität zu fördern und zu würdigen.
2) Zugelassen zur Sektion Wettbewerb sind Langfilme, gleich welchen Genres.
3) Dementsprechend beinhaltet die Sektion „Wettbewerb“ des Fünf Seen Filmfestivals sieben deutschsprachige Filme, wobei das Ziel ist,
a. Filme und Filmemacher zu fördern, die es schwer haben werden, ökonomischen Erfolg zu erzielen, deren Produktionen also nicht notwendigerweise diesem Ziel verpflichtet sind, sondern im Sinne der o.g. Ziele Vielfalt, Innovation, Engagement und Qualität produziert wurden,
b. im Sinne von Abs. 1) insbesondere jungen Regisseuren und Erstlingswerken einen besonderen Platz einzuräumen. Auch der lokale Bezug des Festivals als wichtigstes Filmfest in Oberbayern, mit Nähe zu Schweiz und Österreich, kann hier nach Möglichkeit Niederschlag finden.
4) Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus fünf Persönlichkeiten aus den Bereichen Film, Kino, Kultur, Publizistik und öffentlichem Leben, die sämtlich weder an am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen beteiligt sind, noch ein Interesse an deren Vertrieb haben, vergibt folgende Preise:
a. Den „Star“ für den „Besten deutschsprachigen Film“, dotiert mit 2500,- €.
b. Den „Nachwuchs-Förderpreis“, dotiert mit 1000,- €, zu vergeben nur für Langfilm-Erstlingswerke, für Filmschaffende, die durch besondere Kreativität, Innovation und Engagement im Umgang mit ihrem Medium auffallen und in diesem Bestreben gefördert werden sollen.
5) Die einzelnen Preise können nicht geteilt werden.
6) Zum Wettbewerb eingereicht werden können Langfilme,
a. gleich welchen Genres,
b. deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als eines unterschreitet,
c. in den Formaten 35mm und DVD, mindestens jedoch in jedem Falle mit einer zusätzlichen Kopie auf DVD.
7) Stichtag für die Einreichung ist spätestens zehn Wochen vor Beginn des Festivals.
8) Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Festivalleitung unter Maßgabe der vorl. Wettbewerbsregularien und des Selbstverständnisses des FSFF.
9) Die Jury bewertet inhaltlich auf Grundlage ihrer eigenen Regularien, im Sinne des Selbstverständnisses des FSFF und der oben unter Abs. 1), 2) und 3) genannten Ziele und Rahmenbedingungen des Wettbewerbs.
10) Jurymitglieder sollen sämtliche am Wettbewerb teilnehmenden Produktionen in voller Länge gesehen haben, um zu einer fairen und ausgewogenen Bewertung zu gelangen.
11) Die Sitzungen der Jury leitet der von der Festivalleitung bestimmte „Vorsitzende der Jury“.
12) Als Preisträger werden in der abschließenden Jury-Sitzung nach eingehender Beratung und Austausch durch Abstimmung unter den Mitgliedern der Jury diejenigen Filme bestimmt, die jeweils die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Sollte dies zunächst nicht der Fall sein, so ist das Verfahren der Stichwahl anzuwenden.
13) Der Vorsitzende der Jury informiert die Festivalleitung über die Gewinner des „Großen Star“ und des „Nachwuchs-Förderpreises“ und verleiht diese in der offiziellen Preisverleihung.
14) Gewinnerfilme des FSFF dürfen und sollten in ihren Vermarktungs- und Werbematerialien das Signet des FSFF mit entsprechendem Zusatz führen.