Ein Paar erwartet ein Kind. Es liegt in Steißlage im mütterlichen Becken. In solchen Fällen wird heute meist per Kaiserschnitt entbunden. Das Paar aber wünscht sich eine natürliche Geburt. In der Frankfurter Klinik, die es zu Rate zieht, fühlt es sich unfreundlich behandelt. Gretas Eltern dagegen bringen zum Gespräch mit Hebamme und Ärztin Anna R. Kuchen mit, bald duzt man sich. Es wird beschlossen, die Geburt in Annas Praxis stattfinden zu lassen. Anna kann jahrzehntelange Erfahrung vorweisen. Sie hat bereits rund 2000 außerklinische Geburten begleitet und hat in der Branche einen Namen. Noch wichtiger: Sie hat das alte Wissen um die manuellen Handgriffe, die Babys in Steißlage helfen können, auf die Welt zu kommen. Doch das Kind stirbt bei seiner Geburt im Jahr 2008. Die Eltern nennen es Greta.
Vier Jahre später steht seine Geburtshelferin vor Gericht. Sie ist Ärztin und Hebamme. Greta hatte im Bauch ihrer Mutter anders herum gelegen als üblich. Warum war Greta gestorben? Ein Fehler ihrer Geburtshelferin? Hat sie ihren Tod vorsätzlich in Kauf genommen? Nach 59 Verhandlungstagen das Urteil: Schuldig des Totschlags. Sechs Jahre und neun Monate Gefängnisstrafe, Berufsverbote, Schadensersatzzahlungen. Fragen bleiben offen. Ein Urteil ohne Beispiel nach dem unglücklichen Ausgang einer Geburt. Nach der Entlassung aus der Haft ist nichts mehr wie vorher. Eine dokumentarische Erzählung aus zehn Jahren.